Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 06.04.2004 - 5 Sa 400/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- LAG Schleswig-Holstein
Flugleiter, Schwerbehinderter, Betriebsübergang, Änderungskündigung, Personalrat, Anhörung, Integrationsamt, Zustimmung, Empfängerhorizont
- IWW
MBG Schl.-H. § 51 f. BGB § 613 a Abs. 6 BGB § 133 BGB § 157 KSchG § 1 Abs. 2 KSchG § 2 Abs. 1 SGB IX § 85 ff. ZPO § 148
EMBG Schl.-H., BGB, KSchG, SGB IX, ZPO - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Teilbetriebsübergang - Änderungskündigung - Widerspruch des Arbeitnehmers - Schwerbehinderung - Anfechtung der Zustimmung des Integrationsamtes - Aussetzung des Verfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung; Kündigung eines Schwerbehinderten; Ausdrückliche oder konkludente Rücknahme des Widerspruchsrechts gemäß § 613a Abs. 6 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch den Arbeitnehmer; Widerspruch gegen einen ...
- Judicialis
MBG Schl.-H. § 51 f.; ; BGB § 613 a Abs. 6; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 2 Abs. 1; ; SGB IX § 85 ff.; ; ZPO § 148
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilbetriebsübergang; Widerspruch des Arbeitnehmers; Schwerbehinderung; Anfechtung der Zustimmung des Integrationsamtes; Aussetzung des Verfahrens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 24.07.2003 - 5 Ca 644c/03
- LAG Schleswig-Holstein, 06.04.2004 - 5 Sa 400/03
Papierfundstellen
- MDR 2004, 1190
- NZA-RR 2004, 614
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.04.2004 - 5 Sa 400/03
Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es den vom Schwerbehinderten anhängig gemachten Kündigungsschutzprozess gemäß § 148 ZPO aussetzt, solange über dessen Anfechtung der Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht rechtskräftig entschieden ist, oder dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz Vorrang gibt und die Klage abweist (so auch: BAG, Urt. v. 26.09.1991 - 2 AZR 132/91 - LAG Köln, Urt. v. 13.04.1999 - 13 Sa 1548/98 -).Es steht auch dann im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es den von einem Schwerbehinderten anhängig gemachten Kündigungsschutzprozess gemäß § 148 ZPO aussetzt, solange über die Anfechtung der Zustimmung des Integrationsamtes zu der Kündigung noch nicht rechtskräftig entschieden ist, wenn es die Kündigung für sozial gerechtfertigt hält und die Kündigung auch nicht aus sonstigen Gründen nichtig ist (BAG, Urt. v. 26.09.1991 - 2 AZR 132/91 -, AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 'Krankheit').
Sollte sich im Nachhinein durch rechtskräftige Stattgabe der Anfechtungsklage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren herausstellen, dass die hier streitgegenständliche Änderungskündigung mangels wirksamer Zustimmung des Integrationsamtes nichtig ist, so wäre der Kläger durch das in diesem Verfahren getroffene Urteil nicht gleichsam rechtlos gestellt, sondern könnte Restitutionsklage gemäß § 580 ZPO erheben (BAG, Urt. v. 26.09.1991, a. a. O.).
- LAG Köln, 13.04.1999 - 13 Sa 1548/98
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Vergleichbarkeit; Zustimmung der …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.04.2004 - 5 Sa 400/03
Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es den vom Schwerbehinderten anhängig gemachten Kündigungsschutzprozess gemäß § 148 ZPO aussetzt, solange über dessen Anfechtung der Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht rechtskräftig entschieden ist, oder dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz Vorrang gibt und die Klage abweist (so auch: BAG, Urt. v. 26.09.1991 - 2 AZR 132/91 - LAG Köln, Urt. v. 13.04.1999 - 13 Sa 1548/98 -).Im Rahmen der Ermessensentscheidung sind die Möglichkeit der Unwirksamkeit der Zustimmung des Integrationsamtes und der daraus resultierenden Möglichkeit der Unwirksamkeit der streitgegenständlichen Kündigung sowie der arbeitsgerichtliche Beschleunigungsgrundsatz bei Kündigungsschutzverfahren gegeneinander abzuwägen (LAG Köln, Urt. v. 13.04.1999 - 13 Sa 1548/98 -, zit. n. juris).
- BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem" …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.04.2004 - 5 Sa 400/03
Sodann ist es Sache des Arbeitgebers, hierauf konkret zu erwidern und darzulegen und ggf. zu beweisen, dass eine solche Beschäftigungsmöglichkeit nicht zur Verfügung steht (BAG, Urt. v. 17.09.1998 - 2 AZR 419/97 -, AP Nr. 18 zu § 626 BGB).